AGB
Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend und in der vereinbarten Courtage provisionspflichtig.
Diese gelten durch Aufnahme von Verhandlungen und Rückfragen oder durch Besichtigung als anerkannt. Unsere Angebote sind freibleibend und ohne Gewähr. Sie sind nur für den direkten Empfänger bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Weitergabe ist nicht gestattet und verpflichtet widrigenfalls zu Schadensersatz. Eine Vermittlungsprovision wird von uns nur im Erfolgsfalle, also bei Vertragsabschluss, für das vermittelte bzw. nachgewiesene Objekt erhoben.
§ 1 Behandlung von Angeboten
- Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Provision.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei einem ohne Mitwirkung des Maklers zustande gekommenen Rechtsgeschäft über das Objekt, welches Gegenstand des Maklerauftrages war, dem Makler unaufgefordert den Namen des Vertragspartners mitzuteilen, auch wenn bei Abschluss des Rechtsgeschäftes der Maklerauftrag bereits erloschen war.
§ 2
- Der Makler ist bemüht, alle in Verbindung mit dem getätigten Rechtsgeschäft anfallenden Fragen zu klären. Für die Richtigkeit der Angaben kann seitens des Maklers keine Gewähr übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer – Vermieter bzw. von einem der vorgenannten beauftragten Dritten stammen und auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind., Es ist Sache des Empfängers diese Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Da wir diese Informationen nur weitergeben, übernehmen wir keine Haftung. Unsere Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
§ 3
- Der Makler darf auch für den anderen Teil tätig werden.
§ 4 Provision
- Die Vermittlungsprovision entsteht und wird fällig bei Abschluss des Vertrages. Der Gebührenanspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Er bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag infolge Anfechtung oder auf andere Weise hinfällig wird. Indirekter Nachweis oder Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Maklers genügen, um einen vollen Gebührenanspruch entstehen zu lassen.
- Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Verschuldens des Auftraggebers durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem Grunde als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
- Sämtliche Provisionen sind fällig bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages.
Die vom Makler in Rechnung zu stellende Provision richtet sich nach den ortsüblichen Gebührensätzen, wie sie von allen im Bund Deutscher Immobilienmakler und/oder im Ring Deutscher Makler organisierten Fachmaklern anerkannt wurden.
§ 5 Ersatzgeschäft
- Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäftes ein faktisch auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführendes Ersatzgeschäft zustande, so ist auch dafür die ortsübliche Provision zu zahlen.
- Wird nach Abschluss des vorgesehenen Rechtsgeschäftes ein anderes Rechtsgeschäft vereinbart, das indirekt oder direkt noch auf die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers zurückzuführen ist, so gelten dafür ebenfalls die Geschäftsbedingungen mit Gebührensätzen. Soweit keine Gebühren fest vereinbart sind, gelten die ortsüblichen Gebühren.
§ 6
- Die Aufnahme von Verhandlungen mit der Wildgrube Makler GmbH, Beratungen, Informationsgesprächen, Rückfragen oder die Besichtigung des nachgewiesenen Objektes gelten als Anerkennung vorstehender Bedingungen. – Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist, wird die Lutherstadt Wittenberg als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
§ 7
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§ 8
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 06886 Lutherstadt Wittenberg.
Wildgrube Makler GmbH, Schloßstraße 17, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Ihr Servicetelefon:















































